Auf Basis der novellierten Fassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)
mussten Betriebe, die nicht unter die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen fallen, erstmalig bis zum 05.12.2015 wahlweise ein Energieaudit durchführen oder ein Energiemanagementsystem
bzw. ein Umweltmanagementsystems (EMAS) anteilig einführen.
Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, sollten
Sie jetzt handeln. Andernfalls drohen Strafen in Höhe von bis zu 50 000 Euro.
Für Energieaudits besteht eine Wiederholungspflicht alle vier Jahre, so dass die meisten Betriebe, die unter die gesetzliche Regel fallen, neuerlich bis Ende 2019 ein Energieaudit durchführen müssen. Ausnahmen bestehen für Unternehmen, die nach EMAS oder DIN EN ISO 50001 zertifiziert sind.
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Ihnen das Energieaudit individuell zugeschnitten auf Ihren Betrieb an!
Ihre Vorteile